Sanierungsfahrplan
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ?
Der iSFP ist ein Beratungsinstrument für Eigentümer von Wohngebäuden. Ein Energieberater analysiert bei einer Begehung vor Ort den Ist-Zustand des Gebäudes. Im Sanierungsfahrplan für ein Wohngebäude schlägt er entweder eine umfassende Gesamtmaßnahme oder ein schrittweises Vorgehen mit Maßnahmenpaketen vor. Im Sanierungsfahrplan wird aufgezeigt, wie das Gebäude energetisch saniert werden kann.
Der Sanierungsfahrplan dient dem Gebäudeeigentümer als Grundlage für die energetische Sanierung seines Gebäudes. Er ist ein Strategiepapier und beinhaltet keine Planungsleistung.
Die Empfehlungen müssen vom Bauherren nicht umgesetzt werden!
Wird ein Sanierungsfahrplan gefördert?
Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell dabei. Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das machen wir für Sie.
Das BMWi zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens
- 1.300 Euro für Ein oder Zweifamilienhäuser und
- 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.
Vorteil iSFP in Programm BEG EM ?
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent (nicht bei Heizungsaustausch)!
Ein Beispiel: Für eine Dämmung, neue Fenster oder die Erneuerung der Haustür sind statt 15 Prozent Zuschuss mit dem iSFP-Bonus 20 Prozent Förderung möglich, wenn die jeweilige Maßnahme als als Sanierungsmaßnahme im iSFP enthalten war!
iSFP in EWärmeG anrechenbar ?
Für das EWärmeG in Baden-Würtemberg wird die Erstellung eines Sanierungsfahrplans als Teilerfüllung in Höhe von 5 % angerechnet.
Weitere 10 % können beispielsweise durch den Bezug von Biogas oder Bioöl erreicht werden.
Somit wären die 15 % erreicht, die zur Nachweisführung EWärmeG in Baden-Württemberg benötigt werden.
Vorteile eines Sanierungsfahrplans
- Ein iSFP gibt detailliert Auskunft über den aktuellen Gebäude-Zustand
- Er beinhaltet Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Es werden die sinnvollsten Sanierungen aufgelistet – für sofort und für die kommenden Jahre
- Die Energieberatung mit ISFP wird vom BAFA mit bis zu 80 Prozent gefördert
- Wird eine Maßnahme aus dem iSFP umgesetzt, gibt es einen Bonus von 5 Prozent auf die dafür geltende Basisförderung im Programm BEG EM ( bei Heizungsaustausch nicht )