Fördermittel
Bei den Förderungen handelt es sich um Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
Die Fördermittel erhalten Sie für eine Energieberatung und für die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden (Altbau), sowie für Kauf, Neu- und Umbaumaßnahmen.
WCIHTIG!! Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der energetischen Maßnahmen zu stellen
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesförderung für effiziente Gebäude (EM)
Zum 1. Januar 2021 ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA gestartet. Seit dem 15. August 2022 gilt die geänderte Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM). Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Ein Überblick über die Zuschüsse und Details:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
--> 15 Prozent Zuschuss
- Anlagentechnik (außer Heizung) Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
--> 15 Prozent Zuschuss
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet (z.B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermieanlagen ).
--> 10 bis 40 Prozent Zuschuss
Beispiel-Rechnung: Wer bei einem Ölheizungs-Austausch etwa eine Wärmepumpe einbaut, erhält vom Staat 35 % der Investitionskosten bezuschusst. Der Grundsätzliche Zuschuss beträgt 25 %. Mit dem Heizungs-Tausch-Bonus bei alten Heizungen kommen weitere 10 Prozentpunkte dazu. Mit Wasser, Erdwärme, oder Abwasser als Wärmequelle erhält man zusätzliche 5 Prozent. Kostet die Sole-Wasser-Wärmepumpe beispielsweise 50.000 €, gibt es in diesem Fall 20.000 € an Zuschuss (maximal 40 % ).
- Heizungsoptimierung Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
--> 15 Prozent Zuschuss
- Sommerlicher Wärmeschutz Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
--> 15 Prozent Zuschuss
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home)
--> 15 Prozent Zuschuss
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt: Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit (pro Jahr), maximal sind also 9.000 Euro Zuschuss möglich (pro WE-je Jahr).
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
- Fachplanung/ Baubegleitung Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.
--> 50 Prozent Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid. Wichtig: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste können nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung oder Heizungsoptimierung beantragt werden!
Zusatzbonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Höhe von 5 Prozent Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus- bei Heizungsaustausch nicht). So können Eigentümer zum Beispiel beim Austausch alter Fenster gegen energiesparende neue Fenster einen 20 Prozent Zuschuss erhalten (statt 15 %), wenn der Austausch der Fenster als Maßnahme im iSFP enthalten war!
Sollten Sie nähere Informationen wünschen, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 07221/ 70 22 500 kontaktieren.